mit dem Umsetzen des Bund-Länder-Beschlusses und mit in Kraft treten der neuen „Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2“ https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung sind unter Berücksichtigung der beiden Parameter „Infektionsstufe“ und „Basisstufe“ neue Lockerungsschritte definiert.
Was bedeutet Basisstufe und Infektionsstufe?
Erreicht oder überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen
- die Hospitalisierungsinzidenz in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 12,0 und
- die thüringenweite Belastung der Intensivstationen mit COVID-19-Patienten den Schwellenwert von 12,0 Prozent
Die tagesaktuelle Einstufung finden Sie unter:
https://www.tmasgff.de/infektionslage
Was bedeutet das für uns?
Basisstufe = 3G
- geimpft (ab 15. Tag nach vollständiger Impfung - nach SchAusnahmV https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3
- genesen (28. - 90. Tag nach pos. PCR-Testung nach SchAusnahmV https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html
oder - Nachweis eines negativen Ergebnisses einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Testung darf bei einem Nachweis:
a) mittels eines Antigenschnelltests nicht länger als 24 Stunden,
b) mittels eines PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden oder
c) mittels eines Tests mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren nicht länger als 24 Stunden zurückliegen
Infektionsstufe = 2G
- geimpft (ab 15. Tag nach vollständiger Impfung - nach SchAusnahmV https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3
oder - genesen (28. - 90. Tag nach pos. PCR-Testung nach SchAusnahmV https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html
Maßnahmen im Überblick:
https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen
Mit dem aktuellen Infektionsgeschehen befinden wir uns in der Basisstufe und regeln den Einlass daher nach 3G (Stand 01.03.22)!
Das bedeutet aber auch, dass die Einlasskontrollen aufrecht erhalten werden müssen. Wir erinnern und appellieren noch einmal, dass dieser Prozess durch die Verordnung geregelt und keine Schikane unsererseits ist!
Der Einlass wird für uns alle wesentlich erleichtert, wenn Sie bei jedem Besuch der Tanzschule unaufgefordert Ihr digitales Impfzertifikat, Genesenenzertifikat oder die Negativtestung bereithalten. Ohne einen solchen Nachweis dürfen wir leider keinen Einlass gewähren. Auch das Hinterlegen Ihrer Gesundheitsdaten ist uns nicht gestattet.
Weiterhin gelten die Maskenpflicht im Innenraum, die Abstandsregelung und die Kontaktnachverfolgung.
Wir freuen uns sehr, endlich wieder alle Mitglieder begrüßen zu dürfen! Denn gerade das bunte und vielfältige Leben auf der Tanzfläche macht es doch aus.
Mit tänzerischen Grüßen
Ihre Tanzfamilie Traut
01.03.2022